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Haftpflichtversicherung
notwendig oder nicht?
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Eine sehr wichtige Versicherung für
Privatleute ist die Privathaftpflicht-versicherung. Hier sind
private Versicherungsnehmer, deren Familie und auch Hausangestellte
versichert gegen Schäden bzw. die finanziellen Folgen von Schäden,
die sie Dritten zufügen. Da die Haftung von Privatpersonen nach
deutschem Recht nicht begrenzt ist, liegt die Notwendigkeit einer
Privathaftpflichtversicherung auf der Hand, wie
Versicherungsgesellschaften immer wieder betonen. Bei der
Privathaftpflichtversicherung handelt es sich aber trotz der
Verpflichtung zu Schadenersatz für jeden Bürger, nicht um eine
Pflichtversicherung, wie z. B. die
Kfz-Haftpflichtversicherung. Der
Name der Versicherung macht lediglich die Haftungspflicht privater
Personen deutlich. Die Leistungen der Gesellschaft werden unter der
Voraussetzung stattfinden, |
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dass die Ansprüche des Dritten im
privaten Bereich entstanden sind. Ansprüche dürfen nicht aus
beruflichem Handeln heraus entstanden sein oder aus ehrenamtlichen
Tätigkeiten. Für alle anderen, als die privaten Haftpflichtfälle
muss eine Berufs- oder Ehrenamtshaftpflicht abgeschlossen werden,
damit auch hier eine Deckung der Haftungsfälle übernommen werden
kann. Typische Risiken des täglichen Lebens werden durch die
Privathaftpflichtversicherung angeboten und abgedeckt wird. Schäden
durch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz werden durch die
Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Eine Tierhaltung, z. B. von
Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren sowie wilden Tieren
muss mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die von
verschiedenen Gesellschaften abgesichert. Wer Schäden an der
gemieteten Wohnung verursacht, ist hier nicht mit der
Privathaftpflichtversicherung abgesichert, denn gemietete und
geliehene Gegenstände sind von der Leistung ausgeschlossen. Der
Einschluss weiterer Risiken in eine Versicherung ist zunächst durch
die Vorsorgeversicherung abgedeckt, muss aber dem Versicherer
umgehend mitgeteilt werden. |
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