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Haftpflichtversicherung notwendig oder nicht?

Eine sehr wichtige Versicherung für Privatleute ist die Privathaftpflicht-versicherung. Hier sind private Versicherungsnehmer, deren Familie und auch Hausangestellte versichert gegen Schäden bzw. die finanziellen Folgen von Schäden, die sie Dritten zufügen. Da die Haftung von Privatpersonen nach deutschem Recht nicht begrenzt ist, liegt die Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung auf der Hand, wie Versicherungsgesellschaften immer wieder betonen. Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich aber trotz der Verpflichtung zu Schadenersatz für jeden Bürger, nicht um eine Pflichtversicherung, wie z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Name der Versicherung macht lediglich die Haftungspflicht privater Personen deutlich. Die Leistungen der Gesellschaft werden unter der Voraussetzung stattfinden,
 
  dass die Ansprüche des Dritten im privaten Bereich entstanden sind. Ansprüche dürfen nicht aus beruflichem Handeln heraus entstanden sein oder aus ehrenamtlichen Tätigkeiten. Für alle anderen, als die privaten Haftpflichtfälle muss eine Berufs- oder Ehrenamtshaftpflicht abgeschlossen werden, damit auch hier eine Deckung der Haftungsfälle übernommen werden kann. Typische Risiken des täglichen Lebens werden durch die Privathaftpflichtversicherung angeboten und abgedeckt wird. Schäden durch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz werden durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Eine Tierhaltung, z. B. von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren sowie wilden Tieren muss mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die von verschiedenen Gesellschaften abgesichert. Wer Schäden an der gemieteten Wohnung verursacht, ist hier nicht mit der Privathaftpflichtversicherung abgesichert, denn gemietete und geliehene Gegenstände sind von der Leistung ausgeschlossen. Der Einschluss weiterer Risiken in eine Versicherung ist zunächst durch die Vorsorgeversicherung abgedeckt, muss aber dem Versicherer umgehend mitgeteilt werden.
 
     

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