|
|
Unfälle passieren
|
|
Unfälle passieren sehr oft – in
Deutschland über 18.000 Unfälle pro Tag –, seien diese während der
Ausübung des Jobs, in der Haushalt, beim Sport oder in ganz andere
Umstände. Diese können aber schlimme Folgen haben und damit die
Pläne und Zukunft einer Person völlig verändern. Genau darum braucht
man einen sicheren Schutz vor solchen Fällen, und das bietet sich
durch die Unfallversicherung. Diese ist eine finanzielle
Versicherung, es sichert ihre Versicherungsnehmer gegen ein einziges
Risiko ab, gegen den Unfall, und es kennt in
Deutschland zwei
verschiedene Arten: die gesetzliche und die private
Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung, die als UV
abgekürzt wird, ist wie schon der Name sagt eine gesetzliche
Obliegenheit für manche Personen, und zwar für Helfer in dem
Zivilschutz oder Katastrophenschutz, Organspender, Blutspender,
Pflegepersonen, Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende,
Arbeitnehmer, Beschäftigte, Landwirte usw. Für Freiberufler,
Unternehmer und Selbstständige ist es kein Pflicht, sie können aber
als freiwillige Mitglieder beitreten. All diese Menschen bekommen
Schutz gegen Unfall nur während ihre berufliche Tätigkeit, auf dem
Weg zur Arbeit, und nach Hause, also nur bei Arbeitsunfälle,
Wegeunfälle, oder Berufskrankheiten. In der restlichen Zeit des
Tages sind sie unbeschützt. Unter den Leistungen dieser Versicherung
befinden sich vorbeugende Maßnahmen, Prävention, Heilbehandlungen,
Rehabilitation, aber auch Barleistungen, Renten. |
|
|
| |
Die private Unfallversicherung ist
dagegen eine freiwillige Absicherung beanspruchbar von jedermann und
bietet auch Schutz rund um die Uhr, also 24 Stunden an einem Tag,
unabhängig auch von dem Ort wo dieser Unfall stattfindet. Die
Leistungen sind finanzieller Art, einmalige Kapitalzahlungen oder
Renten, aber auch Übernehmung der Behandlungskosten die zur Genesung
führen können, wie zum Beispiel bei Heilbehandlungen. Man kann aber
auch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen: Todesfallschutz,
Krankenhaustagesgeld, kosmetische Operationen usw. Vor Unfälle ist
man nie wirklich sicher, aber man kann sich zumindest finanziell
schützen, und darum sollte man sich diese Gelegenheit nicht entgehen
lassen. Bei Unfällen ist die übliche Folge der Verlust der
Berufsfähigkeit, sei dies temporär oder permanent. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung gehört nach wie vor zu den
freiwilligen Versicherungen, die letztlich die Arbeitskraft eines
Versicherungsnehmers absichern. Seit dem Wirksamwerden der
Gesetzesänderungen, die im Zuge der Rentenreform 2001 verabschiedet
wurden, kommt der Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch eine sehr
wichtige Rolle zu, insbesondere für jüngere Arbeitnehmer. Bevor die
Gesetzesänderung in Kraft traten, war das Risiko der
Berufsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung abgesichert. Eine Berufsunfähigkeit wurde
dann anerkannt, wenn die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers für
die Ausübung seiner letzten Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher
Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung auf
weniger als die Hälfte sank. Im Rahmen der Rentenreform entfiel
diese Berufsunfähigkeitsrente, als Ersatz wurde die
Erwerbsminderungsrente eingeführt, die sich in drei Stufen teilt. |
|
|
| |
|
|
|